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AGB
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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise von DIE SPEZIALISTEN AG interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Mit der Entgegennahme und Bestätigung Ihrer Anmeldung kommt zwischen Ihnen und DIE SPEZIALISTEN AG ein Vertrag zustande. Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für die Marke AYURVEDA & YOGA TRAVEL und bilden zusammen mit dem Reiseprogramm einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns.
1. Vertragsabschluss
1.1 Anmeldung
Durch die vorbehaltlose Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Die Spezialisten AG ein Vertrag zustande. Wir empfehlen, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen.
1.2 Vertragspartei
Auf folgenden Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Hinweise und Bedingungen keine Anwendung:
1.2.1 Bei allen von Die Spezialisten AG vermittelten Nur Flug-Buchungen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Allfällige Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Ihren Lasten.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ist bei der Reiseausschreibung ersichtlich. Falls nicht anders erwähnt verstehen sich die Preise pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer.
2.2 Visa
Gerne holt unsere Visa-Abteilung von Globetrotter für Sie Ihre Visa gegen eine Gebühr ein. Infos dazu erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
2.3 Kleingruppe
Für die Durchführung einer Reise zum ausgeschriebenen Preis wird die angegebene Mindest-Gruppengrösse benötigt. Sollte die Reise mit weniger Teilnehmern*innen durchgeführt werden, kommt der publizierte Kleingruppenzuschlag zum Tragen. Wo kein Kleingruppenzuschlag ausgeschrieben ist, werden Sie über die Höhe des Zuschlags rechtzeitig informiert und haben anschliessend das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Wo kein Kleingruppenzuschlag ausgeschrieben ist, werden Sie über die Höhe des Zuschlags rechtzeitig informiert und haben anschliessend das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
2.4 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie unsere Bestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung beträgt 30% des Arrangementpreises, mindestens CHF 500.– pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann Die Spezialisten AG nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.
2.5 Preisänderungen
In nachfolgenden Fällen müssen wir uns vorbehalten, die von uns publizierten und bestätigten Preise zu erhöhen:
- Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Versicherungsgebühren, erhöhte Nationalparkgebühren)
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- erklärbare Druckfehler
Die Spezialisten AG wird Preiserhöhungen infolge der oben erwähnten Gründe spätestens 21 Tage vor Abreise bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ausgeschriebenen Pauschalpreises oder, bei Reisen mit Einzelpreisen, des Gesamtarrangementpreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
3. Unterkunft
Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders bei der Reise erwähnt, im Doppelzimmer.
3.1 Einzelzimmer/Einzelzelt
Es ist auf fast allen Reisen möglich, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer zu buchen. Bei Übernachtungen in einfachen Gasthäusern wie Teahouses, Lodges usw. sowie im Zug und auf Schiffen können aber nicht in jedem Fall Einzelzimmer garantiert werden. Zelte zur Einzelbenutzung können nicht für alle Reisen gebucht werden. Fragen Sie Ihre Buchungsstelle über diese Möglichkeit und den entsprechenden Zuschlag.
3.2 Halbes Doppelzimmer
Alleinreisenden Kund*innen bieten wir die Möglichkeit bei Gruppenreisen, ein Doppelzimmer mit anderen Reiseteilnehmer*innen zu teilen. Falls bis 21 Tage vor Abreise kein*e Zimmerpartner*in gefunden wird, wird der Einzelzimmerzuschlag nachbelastet.
4. Umbuchung / Annullation / Reiseabbruch
4.1. Umbuchung/Annullation durch Kunden
4.1.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine Umbuchung/Annullation muss schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die er durch eine mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, zu berücksichtigen. AYURVEDA & YOGA TRAVEL kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen.
Eine pauschalisierte Entschädigung kann AYURVEDA & YOGA TRAVEL wie folgt verlangen:
- bis zu 60 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises, mindestens jedoch CHF 500.- pro Person
- 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
- 29 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
- 13 bis 00 Tag/e vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises
Falls Sie sich sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfinden, schulden Sie AYURVEDA & YOGA TRAVEL 100% des Arrangement Preises.
Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa und ausgestellte Flugtickets gehen zu Ihren Lasten. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einen Samstag, Sonn oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend. Vorbehalten bleiben besondere Änderungs-, Umbuchungs- und Annullierungsbestimmungen.
4.1.2 Vorzeitige Rückreise; Reiseabbruch
Falls Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Unsere Reiseleitung oder lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen durch Ihre Reiseversicherung. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz)Kosten zu Ihren Lasten.
4.2 Umbuchung/Annullation durch Die Spezialisten AG
4.2.1 Mindestteilnehmerzahl
Unsere angebotenen Gruppenreisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Wird diese für Ihre Reise nicht erreicht, so sind wir berechtigt die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Wird bei der Ausschreibung ein Kleingruppenzuschlag publiziert, so kann Die Spezialisten AG die Reise auch als Kleingruppe durchführen (siehe dazu Ziffer 2.3). Im Falle der Reiseabsage werden Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich rückerstattet (Ausnahme Versicherungen). Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
4.2.2 Programmänderungen, Annullation der Reise; Reiseabbruch
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Reiseverläufe vor oder während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse usw.) oder andere Umstände, welche die Reise verunmöglichen, erheblich erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer*innen mit sich bringen. Sollten diese Änderungen vor Abreise eintreten, behalten wir uns das Recht vor, allfällige Mehrkosten Ihnen zu belasten. Sollten diese Änderungen während der Reise eintreten, richten sich Ihre Rechte nach Ziffer 7.
5. Versicherungen
Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung wird dringend empfohlen. Beim Abschluss einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungslösung sind wir Ihnen gerne behilflich. Sollten Sie keine Versicherung über uns abschliessen, bestätigen Sie damit, dass Sie über eine ausreichende, private Versicherungsdeckung verfügen. Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert sind.
6. Pass, Visa, Impfungen usw.
Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. Damit die Reisedokumente richtig ausgestellt werden können, müssen Sie bei der Buchung Ihre Vornamen und Namen usw. gemäss den Angaben in Ihrem Reisepass angeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit denjenigen im Pass überein, kann es zu einer Einreiseverweigerung und zwangsweisen Rückführung kommen, deren Kosten Sie zu tragen haben. Müssen Reisedokumente (Visa, Flugscheine usw.) neu ausgestellt werden, weil die Angaben in der Anmeldung nicht mit denjenigen im Pass übereinstimmen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten.
6.1 Reisedokumente
Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Pass, ID usw. sind Sie allein verantwortlich.
6.2 Einholen von Visa
Bei allen Reisen sind Sie für die Einholung der benötigten Visa zuständig. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie mit unserer Reisebestätigung.
6.3 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen
Angaben zu vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen sowie Gesundheitsbestimmungen werden Ihnen bei der Buchung der Reise mitgeteilt und in der Bestätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen individuellen Impfschutz usw. zu informieren. Mehr Informationen finden Sie auch unter www.healthytravel.ch.
7. Haftung
7.1 Allgemein
Die Spezialisten AG hat die Reiseausschreibung und die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise professionell organisiert.
7.2 Ausfall von Leistungen
Die Spezialisten AG vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Schweizer, der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist auf insgesamt den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziffer 7.4.1).
7.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis
Bei Pauschalreisen ist die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine Vermögensschäden usw.) auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. Bei anderen Leistungen als Pauschalreisen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.
7.4 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
7.4.1 Internationale Abkommen, nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze, Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich Die Spezialisten AG auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationaler Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug, Eisenbahn und Schiffsverkehr). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.4.2 Haftungsausschlüsse
Die Spezialisten AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse Ihrerseits
- unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.
- höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Die Spezialisten AG oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Die Spezialisten AG haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.
- Programmänderungen infolge Flugplanänderungen
7.4.3 Lokale Veranstaltungen
Für Aktivitäten und Ausflüge, welche am Reiseziel gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, haftet Die Spezialisten AG nicht.
7.5 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude usw.
Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet Die Spezialisten AG nicht.
7.6 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbegrenzungen resp. Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Beanstandungen
8.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung oder dem betroffenen Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für einen späteren Versuch der Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht meist bereits eine Abhilfe vor Ort.
8.2 Wird vor Ort keine Lösung gefunden
Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Die Reiseleitung, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
8.3 Nach Ihrer Rückkehr
Wurde vor Ort keine befriedigende Abhilfe möglich, müssen Sie Ihre Beanstandung sowie die Bestätigung die Sie vor Ort eingeholt haben, innerhalb 30 Tagen nach Rückreise schriftlich bei Die Spezialisten AG oder Ihrer Buchungsstelle einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.
9. Mitwirkungspflichten Ihrerseits
9.1 Persönliche Voraussetzungen
Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Teilnehmer*innen den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Die Reiseleitung kann Teilnehmer*innen, die die Reisegruppe nachhaltig stören, die nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten und Regeln des Reiselandes anzupassen oder die sich oder andere Teilnehmer*innen durch ihr Verhalten gefährden, jederzeit von der Reise ausschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten der Teilnehmerin oder des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.
9.2 Gesundheitliche Voraussetzungen
Sie sind verpflichtet, uns bereits bei der Reiseanmeldung über sämtliche Krankheiten und Leiden zu informieren. Die Erfüllung der in der Reiseausschreibung beschriebenen physischen und psychischen Anforderungen liegt einzig in Ihrer Verantwortung. Sollten Sie auf Medikamente angewiesen sein, so sind Sie selbst dafür verantwortlich, für die Reise genügend Medikamente mit sich zu führen. Die Reiseleitung kann Teilnehmer*innen, die den physischen und psychischen Anforderungen nicht gewachsen sind, jederzeit von der Reise ausschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten der Teilnehmerin oder des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.
10. Planung nach Ihrer Rückkehr
Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für den Folgetag keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.
11. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei individuellen Reisen und Reisen ohne Schweizer Reiseleitung sind Sie für die Rückbestätigung des Weiter und Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
12. Reisegarantie
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.
13. Datenschutz
Die Spezialisten AG hält sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen sowie allfällig weiteren anwendbaren Datenschutzgesetzgebungen. Mehr Informationen unter www.ayurveda-yoga-travel.ch/datenschutz.
14. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns, bzw. dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, Tel. 044 485 45 35 info. @ombudsman-touristik.ch
15. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Die Spezialisten AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Die Spezialisten AG können nur am Firmensitz in Bern, Schweiz angebracht werden.